Rollgerüst Sicherheitscheckliste nach DGUV | Der komplette Leitfaden
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Wer ein Rollgerüst gewerblich nutzt, trägt Verantwortung – für sich selbst und für seine Mitarbeiter. Die DGUV schreibt klare Regeln vor: Prüfpflichten, Unterweisungspflichten und Aufbauvorschriften. Dieser Leitfaden fasst alles Wichtige zusammen und liefert eine druckbare Checkliste für den Alltag.
Was ist die DGUV – und was hat sie mit Rollgerüsten zu tun?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Sie gibt Vorschriften und Regeln heraus, die für alle Betriebe verbindlich sind, sobald Arbeitnehmer tätig werden.
Für Rollgerüste sind vor allem zwei Regelwerke relevant:
- DGUV Regel 101-005 (früher BGR 165): Regeln für den Einsatz von Fahrgerüsten – von der Auswahl über den Aufbau bis zur Prüfung. Was hinter dem Regelwerk steckt, erklärt unser Lexikon-Artikel.
- DGUV Information 201-011 (früher BGI 694): Das zentrale Merkblatt für Rollgerüste, mit konkreten Handlungsanleitungen für Aufbau und Betrieb.
Ergänzend gilt die europäische Norm EN 1004, die Mindestanforderungen an Konstruktion und Kennzeichnung von fahrbaren Arbeitsbühnen festlegt. Alle Layher Rollgerüste bei AGM MELCHER erfüllen diese Norm.
Wer darf ein Rollgerüst aufbauen?
Eine häufig unterschätzte Frage. Laut DGUV darf ein Rollgerüst nur von Personen aufgebaut werden, die:
- über die nötigen Kenntnisse zum sicheren Aufbau verfügen (durch Unterweisung oder Schulung),
- die Aufbauanleitung des Herstellers kennen und befolgen,
- und für den Layher SoloTower gilt: Aufbau durch eine Person ist zulässig – bei allen anderen Modellen sind mindestens zwei Personen vorgeschrieben.
Wichtig: Die Unterweisung muss vor der ersten Nutzung erfolgen, danach mindestens einmal jährlich wiederholt und schriftlich dokumentiert werden.
Die drei Prüfpflichten im Überblick
Die DGUV unterscheidet drei verschiedene Prüfstufen für Rollgerüste:
1. Prüfung vor der Montage (einmalig pro Einsatz)
Vor jedem Aufbau sind alle Bauteile auf sichtbare Schäden zu prüfen. Verbogene Rahmen, gerissene Schweißnähte oder defekte Lenkrollen dürfen nicht verbaut werden.
2. Prüfung nach dem Aufbau (vor erster Benutzung)
Der fertig aufgebaute Turm muss auf Standsicherheit, vollständigen Seitenschutz und korrekte Verriegelung aller Verbindungen geprüft werden – bevor die erste Person die Arbeitsbühne betritt.
3. Prüfung vor jeder Schicht (täglich)
Bei mehrtägigen Einsätzen ist das Gerüst zu Beginn jeder Schicht kurz zu kontrollieren: Lenkrollen blockiert? Seitenschutz vollständig? Keine unbefugten Veränderungen?
DGUV-Sicherheitscheckliste: Rollgerüst prüfen vor der Benutzung
Diese Checkliste deckt alle drei Prüfstufen ab. Drucken, laminieren und am Gerüst aufhängen – oder als digitale Vorlage für Ihre Unterweisungsdokumentation nutzen.
Teil A – Bauteile vor dem Aufbau
- ☐ Alle Rahmen und Querstreben auf Verformungen, Risse oder Korrosion geprüft
- ☐ Lenkrollen drehen leichtgängig, Feststeller funktionieren einwandfrei
- ☐ Bordbretter und Belagbohlen ohne Risse, Splitter oder Durchbiegung
- ☐ Geländerstangen und Knieleisten vorhanden und unbeschädigt
- ☐ Verbindungsstifte, Klappriegel und Ausgleichsspindeln vollzählig und funktionsfähig
- ☐ Aufbauanleitung des Herstellers (Layher) liegt vor und wird befolgt
Teil B – Nach dem Aufbau, vor Benutzung
- ☐ Alle vier Lenkrollen sind blockiert (Feststeller eingerastet)
- ☐ Ausgleichsspindeln korrekt eingestellt – Gerüst steht waagerecht und kippt nicht
- ☐ Seitenschutz vollständig: Geländer (mind. 1,00 m), Knieleiste (0,45–0,50 m), Bordbrett (mind. 0,15 m)
- ☐ Ausstiegsöffnung mit Klappe gesichert oder Leiter/Treppe fest eingebaut
- ☐ Maximale Belaghöhe laut Herstellerangabe nicht überschritten
- ☐ Bei Außeneinsatz: Gerüst verankert oder ballastiert (ab Windstärke 6 Betrieb einstellen)
- ☐ Mindestabstand zu Freileitungen eingehalten (mind. 5 m bei Niederspannung)
- ☐ Untergrund tragfähig und eben – kein Einsatz auf unbefestigtem Gelände ohne Unterlegplatten
Teil C – Täglich vor Schichtbeginn
- ☐ Gerüst steht noch senkrecht, keine sichtbare Verschiebung über Nacht
- ☐ Alle Lenkrollen noch blockiert
- ☐ Seitenschutz vollständig und nicht entfernt worden
- ☐ Keine unbefugten Veränderungen am Gerüst (fehlende Teile, Fremdlasten auf der Bühne)
- ☐ Witterungsbedingungen geprüft – kein Betrieb bei Eis, Schnee oder starkem Wind
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Gerüst wird während der Benutzung verfahren
Streng verboten laut DGUV, solange sich Personen auf der Arbeitsbühne befinden. Erst absteigen, dann fahren.
Fehler 2: Lenkrollen werden nicht blockiert
Der häufigste Unfallauslöser bei Rollgerüsten. Vor jeder Benutzung alle vier Feststeller einrasten – auch auf ebenem Untergrund.
Fehler 3: Überlastung der Arbeitsbühne
Die zulässige Traglast (Lastklasse 3 = 200 kg/m²) darf nicht überschritten werden. Personen, Werkzeug und Material zusammenrechnen.
Fehler 4: Fehlender oder abgebauter Seitenschutz
Seitenschutz darf nur entfernt werden, wenn konstruktiv bedingt unvermeidlich – dann sind PSA gegen Absturz (Sicherheitsgeschirr) zu tragen.
Fehler 5: Keine schriftliche Unterweisung
Bei einem Arbeitsunfall prüft die Berufsgenossenschaft als erstes, ob eine dokumentierte Unterweisung vorliegt. Ohne Nachweis drohen empfindliche Konsequenzen.
Häufige Fragen zur DGUV und Rollgerüstsicherheit
Wie oft muss ich meine Mitarbeiter zum Thema Rollgerüst unterweisen?
Laut DGUV mindestens einmal jährlich sowie bei Änderungen in der Arbeitssituation (neues Gerüstmodell, neuer Einsatzort, nach einem Unfall). Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert und vom Mitarbeiter unterschrieben werden.
Brauche ich eine spezielle Ausbildung, um Rollgerüste aufzubauen?
Keine formale Ausbildung, aber eine nachgewiesene Unterweisung durch den Arbeitgeber ist Pflicht. Für komplexere Gerüste oder besondere Einsatzbedingungen empfehlen wir zusätzlich eine Schulung, z. B. durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb wie AGM MELCHER.
Was passiert, wenn ich die DGUV-Vorschriften nicht einhalte?
Im Schadensfall kann die Berufsgenossenschaft die Zahlung von Leistungen verweigern oder Regress nehmen. Zusätzlich drohen Bußgelder durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Bei schweren Verstößen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Gilt die Checkliste auch für Privatpersonen?
Die DGUV-Vorschriften gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also im gewerblichen Bereich. Privatpersonen sind nicht direkt gebunden, sollten die Checkliste aber trotzdem nutzen: Die Sicherheitsregeln basieren auf physikalischen Fakten, die unabhängig vom Rechtsstatus gelten.
Sie haben Fragen zur DGUV-konformen Nutzung Ihrer Layher Rollgerüste?
AGM MELCHER unterstützt Sie gerne bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und der richtigen Gerüstauswahl für Ihre Einsatzbedingungen.
📞 0202 / 47828770 | ✉️ info@layher-rollgerueste-shop24.de