DGUV Regel 101-005 einfach erklärt – Pflichten für Fahrgerüste
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Wer im Betrieb Fahrgerüste einsetzt, kommt an einem Regelwerk nicht vorbei: der DGUV Regel 101-005. Sie legt fest, wie fahrbare Arbeitsbühnen ausgewählt, aufgebaut, benutzt und geprüft werden müssen. Dieser Lexikon-Artikel erklärt, was hinter der Regel steckt, für wen sie gilt und wie sie mit der Norm EN 1004 zusammenspielt.
Was ist die DGUV Regel 101-005?
Die DGUV Regel 101-005 trägt den Titel „Verwendung von Arbeits- und Schutzgerüsten" und ist das zentrale Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für den Umgang mit Gerüsten – einschließlich fahrbarer Arbeitsbühnen, also Rollgerüsten und Fahrgerüsten. Sie richtet sich an Unternehmen und beschreibt, wie die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten in der Praxis erfüllt werden können.
Ältere Fachleute kennen den Vorgänger noch unter dem Namen BGR 165. Mit der Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks der Berufsgenossenschaften wurden die alten BG-Regeln in das einheitliche DGUV-Nummernsystem überführt – aus BGR 165 wurde die DGUV Regel 101-005. Inhaltlich blieb der Kern erhalten: sichere Auswahl, sicherer Aufbau und sichere Benutzung von Gerüsten.
Kurz erklärt: Eine DGUV Regel ist kein Gesetz, sondern eine Konkretisierung. Sie beschreibt, wie Betriebe die Anforderungen aus Gesetzen und Verordnungen (z. B. der Betriebssicherheitsverordnung) praktisch umsetzen können. Wer sich an die DGUV Regel hält, kann davon ausgehen, die zugrunde liegenden Schutzziele zu erfüllen – man spricht von der „Vermutungswirkung".
Für wen gilt die DGUV Regel 101-005?
Die Regel gilt im gewerblichen Bereich – also überall dort, wo Arbeitgeber Beschäftigte mit oder auf Gerüsten arbeiten lassen. Das betrifft unter anderem:
- Gerüstbau- und Handwerksbetriebe (Maler, Elektriker, Trockenbauer, SHK)
- Industrie- und Instandhaltungsabteilungen
- Kommunen, Bauhöfe und Gebäudemanagement
- Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Privatpersonen sind rechtlich nicht direkt gebunden. Die Sicherheitsgrundsätze der Regel gelten physikalisch aber natürlich auch im Privateinsatz – wer sein Rollgerüst nach denselben Maßstäben aufbaut und prüft, ist auf der sicheren Seite.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick
Die DGUV Regel 101-005 deckt den gesamten Lebenszyklus eines Gerüsteinsatzes ab. Für Rollgerüste und Fahrgerüste sind vor allem diese Themenfelder relevant:
| Themenfeld | Was die Regel dazu sagt |
|---|---|
| Auswahl | Das Gerüst muss zur Aufgabe passen: Arbeitshöhe, Lastklasse und Einsatzort (innen/außen) sind vor der Beschaffung zu klären. |
| Aufbau | Nur unterwiesene Personen dürfen aufbauen – streng nach Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. |
| Benutzung | Fahrrollen feststellen, Seitenschutz komplett, kein Verfahren mit Personen auf der Bühne, Witterung beachten. |
| Prüfung | Sicht- und Funktionsprüfung der Bauteile vor dem Aufbau, Prüfung des aufgebauten Gerüsts vor der ersten Benutzung sowie regelmäßige Kontrollen im laufenden Einsatz. |
| Unterweisung | Beschäftigte müssen vor der ersten Nutzung und danach regelmäßig unterwiesen werden – mit schriftlicher Dokumentation. |
Die praktische Umsetzung dieser Pflichten – inklusive einer vollständigen Checkliste für Aufbau, Prüfung und Schichtbeginn – haben wir in einem eigenen Leitfaden zusammengestellt: Rollgerüst Sicherheitscheckliste nach DGUV.
DGUV Regel 101-005, EN 1004 und Betriebssicherheitsverordnung – wie hängt das zusammen?
Rund um Fahrgerüste begegnen einem drei Ebenen von Vorschriften, die oft verwechselt werden:
- Die Norm (EN 1004): Sie richtet sich an die Hersteller und legt fest, wie eine fahrbare Arbeitsbühne konstruiert und gekennzeichnet sein muss. Mehr dazu im Artikel Fahrbare Arbeitsbühne (DIN EN 1004).
- Das staatliche Recht (Betriebssicherheitsverordnung): Es verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
- Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (DGUV Regel 101-005): Es übersetzt diese Pflichten in konkrete, praxistaugliche Handlungsanleitungen für den Betrieb.
Ergänzend gibt es die DGUV Information 201-011 (früher BGI 694) – ein Merkblatt speziell für Rollgerüste mit konkreten Handlungsanleitungen für Aufbau und Betrieb. Kurz gesagt: Die EN 1004 sorgt dafür, dass das Gerüst sicher gebaut ist, die DGUV Regel 101-005 dafür, dass es sicher benutzt wird.
Gut zu wissen: Für ältere Fahrgerüste nach der früheren Normfassung besteht keine generelle Nachrüstpflicht – sie dürfen weiterverwendet werden, sofern die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers keine Bedenken ergibt. Details dazu im Artikel EN 1004: Bestandsschutz für alte Fahrgerüste.
Was bedeutet die Regel konkret für Ihren Betrieb?
Aus der DGUV Regel 101-005 ergeben sich für die Praxis vor allem vier Handlungsfelder:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Vor dem ersten Einsatz dokumentieren, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen sie abdecken.
- Geeignetes Material beschaffen: Normkonforme Fahrgerüste mit vollständiger Aufbau- und Verwendungsanleitung – bei Markenherstellern wie Layher selbstverständlich.
- Unterweisungen organisieren: Regelmäßig, dokumentiert und mit Unterschrift der Beschäftigten.
- Prüfungen etablieren: Feste Abläufe für die Kontrolle vor dem Aufbau, nach dem Aufbau und im laufenden Betrieb.
Wer diese vier Punkte sauber umsetzt, erfüllt nicht nur seine rechtlichen Pflichten – er reduziert auch das reale Unfallrisiko erheblich. Absturzunfälle gehören zu den schwersten Arbeitsunfällen überhaupt, und die meisten davon wären durch korrekten Seitenschutz und festgestellte Fahrrollen vermeidbar.
Häufige Fragen zur DGUV Regel 101-005
Ist die DGUV Regel 101-005 rechtlich verbindlich?
Sie ist kein Gesetz, entfaltet aber über die sogenannte Vermutungswirkung praktische Verbindlichkeit: Wer sie einhält, gilt als konform mit den gesetzlichen Schutzzielen. Wer davon abweicht, muss im Zweifel nachweisen, dass seine Lösung mindestens genauso sicher ist – im Schadensfall eine sehr hohe Hürde.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV Regel 101-005 und BGR 165?
Inhaltlich handelt es sich um dasselbe Regelwerk. BGR 165 ist die alte Bezeichnung aus der Zeit vor der Vereinheitlichung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks. Mit der Umstellung auf das DGUV-Nummernsystem wurde daraus die DGUV Regel 101-005.
Gilt die DGUV Regel 101-005 auch für kleine Rollgerüste im Innenbereich?
Ja. Sobald Beschäftigte ein fahrbares Gerüst nutzen, gelten die Anforderungen unabhängig von Größe und Einsatzort – auch für kompakte Zimmergerüste im Innenausbau. Auswahl, Unterweisung und Prüfung sind in jedem Fall Pflicht.
Wer darf ein Fahrgerüst nach DGUV aufbauen?
Nur Personen, die vom Arbeitgeber unterwiesen wurden und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers kennen. Eine formale Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, die dokumentierte Unterweisung dagegen schon.
Wo finde ich die passende Checkliste für die tägliche Praxis?
Eine vollständige Sicherheitscheckliste für Bauteilprüfung, Aufbaukontrolle und tägliche Sichtprüfung finden Sie in unserem Leitfaden Rollgerüst Sicherheitscheckliste nach DGUV.
Fazit
Die DGUV Regel 101-005 ist der praktische Kompass für den sicheren Gerüsteinsatz im Betrieb: Sie übersetzt gesetzliche Pflichten in klare Abläufe für Auswahl, Aufbau, Benutzung und Prüfung. Wer sie zusammen mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers befolgt, arbeitet rechtssicher und schützt seine Beschäftigten wirksam. Die passende Hardware dazu: normkonforme Layher Fahrgerüste vom autorisierten Fachhändler AGM MELCHER.
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