Änderungen in den Normen für fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste)

Änderungen in den Normen für fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste)

Eine Norm im eigentlichen Sinne beschreibt eine vereinbarte und anerkannte Vorgehensweise. Dies kann sich auf Produktanforderungen, Prozesse, Abläufe oder Materiallieferungen beziehen. Normen umfassen verschiedene Arten von unternehmensbezogenen Aktivitäten und Maßnahmen, die von Kunden genutzt werden. In der Regel spiegeln Normen den aktuellen Stand der Technik wider.

Neue Gliederung der Norm DIN EN 1004:

DIN EN 1004-1 Teil 1

Titel: "Fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen"

Erscheinungsdatum: 01.02.2021

Ersetzt die Norm: DIN EN 1004:2005-03

DIN EN 1004-2 Teil 2

Titel: "Fahrbare Arbeitsbühnen – Teil 2: Regeln und Festlegungen für die Aufstellung einer Aufbau- und Verwendungsanleitung"

Erscheinungsdatum: noch offen

Ersetzt die Norm: DIN EN 1298:1996-04

Wesentliche Änderungen in der Norm DIN EN 1004-1:2021-02

Der Teil 1 der neuen Version tritt am 01.02.2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.11.2021. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Hersteller bei Verweis auf die Konformität zur Norm DIN EN 1004 nur noch fahrbare Arbeitsbühnen anbieten, die der neuen Version entsprechen.

Veränderungen im Anwendungsbereich:

Früher: Die vorherige Version der DIN EN 1004 galt ab einer Standhöhe von 2,50 Metern. Kleinere Standhöhen wurden durch nationale Regelungen abgedeckt. Auch wenn diese Regelungen bereits seit Jahren zurückgezogen waren, galten sie weiterhin als Stand der Technik.

Neu: Die neue Version umfasst nun fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste) ab einer Standhöhe von "> 0 Meter". Das bedeutet, dass alle Konstruktionen, einschließlich derer unter 2,50 Metern, berücksichtigt werden müssen und in allen Aspekten den Normenkonformitätsanforderungen entsprechen müssen.

Änderungen im Produktangebot:

Alle Typen mit einer Standhöhe unter 2 Metern werden zukünftig standardmäßig mit 3-teiligem Seitenschutz als "normkonform" aufgeführt. Möglicherweise werden zusätzliche Angaben zur Ballastierung notwendig sein, da nun auch Konstruktionen unter 2,50 Metern in der Norm berücksichtigt werden.

Maximaler Abstand zwischen den Plattformen:

Früher: Gemäß der vorherigen Version der DIN EN 1004 war ein maximaler Abstand von 4,20 Metern zwischen den Plattformen zulässig. Dies betraf die Typen, die als "Mindestanforderung DIN EN 1004:2005" gekennzeichnet waren.

Neu: Die neue Version legt einen maximalen Abstand von 2,25 Metern zwischen den Plattformen fest. Folglich dürfen fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste), die gemäß der Norm DIN EN 1004-1:2021-02 konform sind, diesen maximalen Abstand nicht überschreiten. Typen mit dem Sicherheitsaufbau P2 erfüllen diese Bedingungen bereits seit 2009 und bleiben konform der Norm, auch nach der Änderung.

Alle Typen, die der Mindestanforderung DIN EN 1004:2005 entsprechen, werden zukünftig nicht mehr als "normkonform gemäß DIN EN 1004-1:2021" beworben und verkauft.

5 wichtige Fragen:

1 - Welche Auswirkungen haben die Änderungen der Norm DIN EN 1004 auf den Handel?

Fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste), die nach der alten Norm verkauft wurden, bleiben auch nach Erscheinen der neuen Normversion rechtskonform und sind nicht automatisch unsicher oder gefährlich. Lagerbestände nach der alten Norm dürfen weiterhin verkauft oder vermietet werden.

Um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei bestimmungsgemäßer Nutzung zu gewährleisten, empfehlen Hersteller jedoch weiterhin den Erwerb oder die Anpassung an die neue Norm DIN EN 1004-1:2021.

2 - Welche Auswirkungen hat die Änderung der Norm DIN EN 1004 auf den Endanwender?

Gewerbliche Nutzer sind nicht verpflichtet, vorhandene fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste) zu ersetzen. Gemäß europäischer Arbeitsschutzgesetze wie der Betriebssicherheitsverordnung sind sie jedoch verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und die durchgeführten Aktivitäten sowie verwendeten Arbeitsmittel hinsichtlich Sicherheit und aktuellem Stand der Technik zu bewerten. Bestehende Arbeitsmittel sollten bei Bedarf an die neue Norm DIN EN 1004-1:2021 angepasst werden.

3 - Können fahrbare Arbeitsbühnen an die neue Norm nachgerüstet werden?

Da es sich bei fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüsten) um Konstruktionen aus Systemteilen handelt, die als Einzelkomponenten von den Herstellern erhältlich sind, ist eine Nachrüstung einfach durch den Kauf entsprechender Teile möglich.

4 - Wie erkennt man die Konformität zur neuesten Normversion?

Entscheidend ist der Aufbau der Konstruktion. Die Montage muss gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Herstellers erfolgen, um der neuen Normversion zu entsprechen. Sowohl bei Neuanschaffungen als auch bei Nachrüstungen sollte die Montage gemäß der aktuellen Anleitung erfolgen.

5 - Dürfen Hersteller nach dem Inkrafttreten der neuen Normversion oder nach Ablauf der  Übergangsfrist noch fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste) vertreiben, die nicht der neuen Norm entsprechen?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, nur Produkte gemäß der neuesten Normversion zu vertreiben. Hersteller und Vertrieb müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Produkte sicher und unbedenklich sind.

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